Rechtsanwalt Samstag
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Die Vergütung eines Rechtsanwaltes richtet sich

häufig nach einer Vergütungsvereinbarung.

Bei Übernahme des Auftrages ist der Ablauf des

Mandats nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund

biete ich Ihnen - auch in Ansehung von komplexen

Sachverhalten - eine Vergütungsvereinbarung

auf Stundenbasis gem. § 3 a RVG an.


Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-

gesetz (RVG) orientieren sich ihrer Struktur nach an den

Kosten für gerichtliche Verfahren. Die Gebühren

werden als prozentualen Anteil an den erhobenen

Forderungen berechnet.


Bei einer Erstberatung bitte ich Sie, zum Beratungs-

gespräch einen Barbetrag in Höhe von Euro 100,-

mitzubringen. Die Kosten für eine mündliche

Erstberatung betragen höchstens Euro 190,-

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

und Auslagen. Bei einer Abrechnung nach RVG

findet eine Anrechnung auf eine nachfolgende Tätigkeit

des Anwaltes statt.


Die Rechtsschutzversicherungen erstatten Kosten nach

ihren Bedingungen. Diese Bedingungen orientieren sich

zwar an dem RVG, sie decken jedoch nicht alle entstehenden

Gebühren nach dem RVG ab. Es bestehen häufig

Einschränkungen nach Rechtsgebieten. 

Denken Sie bitte auch an Ihren Selbstbehalt, der häufig

mit der Versicherung vereinbart wird. Sie müssen daher

damit rechnen, dass trotz der Rechtsschutzversicherung

Kosten für Sie entstehen, die über den Selbstbehalt hinausgehen.

Sprechen Sie mich deshalb diesbezüglich an.


Sollten Sie die Kosten für den Anwalt nicht aufbringen können,

und ein gerichtliches Verfahren notwendig sein oder werden,

kann ich für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw.

Verfahrenskostenhilfe stellen.

Wenn Sie sich nur beraten oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens

vertreten lassen wollen, besorgen Sie sich bitte bei

dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,

einen Berechtigungsschein.

Informieren Sie sich bitte vorher bei dem Amtsgericht

über die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle. Beachten

Sie, dass Sie Unterlagen über Ihre monatlichen Einnahmen

und Ausgaben vorlegen müssen.