Die Vergütung eines Rechtsanwaltes richtet sich
häufig nach einer Vergütungsvereinbarung.
Bei Übernahme des Auftrages ist der Ablauf des
Mandats nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund
biete ich Ihnen - auch in Ansehung von komplexen
Sachverhalten - eine Vergütungsvereinbarung
auf Stundenbasis gem. § 3 a RVG an.
Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG) orientieren sich ihrer Struktur nach an den
Kosten für gerichtliche Verfahren. Die Gebühren
werden als prozentualen Anteil an den erhobenen
Forderungen berechnet.
Bei einer Erstberatung bitte ich Sie, zum Beratungs-
gespräch einen Barbetrag in Höhe von Euro 100,-
mitzubringen. Die Kosten für eine mündliche
Erstberatung betragen höchstens Euro 190,-
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
und Auslagen. Bei einer Abrechnung nach RVG
findet eine Anrechnung auf eine nachfolgende Tätigkeit
des Anwaltes statt.
Die Rechtsschutzversicherungen erstatten Kosten nach
ihren Bedingungen. Diese Bedingungen orientieren sich
zwar an dem RVG, sie decken jedoch nicht alle entstehenden
Gebühren nach dem RVG ab. Es bestehen häufig
Einschränkungen nach Rechtsgebieten.
Denken Sie bitte auch an Ihren Selbstbehalt, der häufig
mit der Versicherung vereinbart wird. Sie müssen daher
damit rechnen, dass trotz der Rechtsschutzversicherung
Kosten für Sie entstehen, die über den Selbstbehalt hinausgehen.
Sprechen Sie mich deshalb diesbezüglich an.
Sollten Sie die Kosten für den Anwalt nicht aufbringen können,
und ein gerichtliches Verfahren notwendig sein oder werden,
kann ich für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw.
Verfahrenskostenhilfe stellen.
Wenn Sie sich nur beraten oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens
vertreten lassen wollen, besorgen Sie sich bitte bei
dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
einen Berechtigungsschein.
Informieren Sie sich bitte vorher bei dem Amtsgericht
über die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle. Beachten
Sie, dass Sie Unterlagen über Ihre monatlichen Einnahmen
und Ausgaben vorlegen müssen.
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